Rydova · rydova.ch · Niederhasli ZH, Schweiz
Rydova gewährt auf bei Rydova gekaufte E-Scooter eine freiwillige Garantie von 2 Jahren ab Erhalt der Ware. Diese Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte und schränkt diese nicht ein.
1. Garantieumfang
Rydova ist während der gesamten zwei Jahre Garantiegeber und Ansprechpartner. Eine allfällige Herstellergarantie gilt zusätzlich nach den gesonderten Bedingungen des Herstellers.
Abgedeckt sind nachweisbare Material- und Herstellungsfehler bei bestimmungsgemässem Gebrauch.
2. Voraussetzungen und Dokumentation
Für eine Prüfung muss das Produkt entsprechend der Bedienungsanleitung und den Herstellervorgaben verwendet worden sein. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der maximalen Zuladung, geeigneter Untergrund, sachgemässe Wartung, korrektes Laden und eine geeignete Lagerung.
Das Produkt soll sich grundsätzlich im werkseitigen Originalzustand befinden. Nicht autorisierte Software- oder Hardware-Manipulationen, Tuning, Veränderungen an Controller, BMS, Verkabelung, Display, Akkugehäuse oder sicherheitsrelevanten Bauteilen können zum Ausschluss der freiwilligen Garantieleistung führen, soweit sie den geltend gemachten Defekt verursacht oder beeinflusst haben.
Bitte dokumentiere den Defekt mit Fotos oder Videos, soweit er damit erkennbar gemacht werden kann. Ein Video ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ein Unboxing-Video ist keine Voraussetzung für einen Garantiefall. Bei Transportschäden sind Bilder der Verpackung und des Versandlabels hilfreich.
Ist eine Aufnahme des Defekts nicht möglich, beschreibe den Fehler und kontaktiere uns zur weiteren Prüfung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
3. Nicht von der Garantie umfasst
Die freiwillige Garantie deckt keinen normalen Verschleiss und keine Schäden ab, die nicht auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere:
- Reifen, Schläuche, Bremsbeläge, Bremsscheiben und andere Verschleissteile bei normaler Abnutzung
- Kratzer, Dellen, Lackschäden, Verfärbungen und andere kosmetische Gebrauchsspuren
- Sturz-, Unfall-, Kollisions- und Überlastungsschäden
- Schäden durch ungeeigneten Untergrund, unsachgemässe Nutzung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden ausserhalb der jeweiligen Herstellervorgaben
- Schäden durch falsches Ladegerät, Tiefentladung, Kurzschluss, Überspannung oder ungeeignete Lagerung
- Schäden infolge nicht autorisierter Reparaturen, Umbauten, Tuning oder Manipulationen
4. Akku
Ein alters- und nutzungsbedingter Kapazitätsverlust eines Lithium-Ionen-Akkus ist technisch normal und allein kein Garantiefall. Der Akku muss entsprechend den Herstellervorgaben geladen und gelagert werden. Tiefentladung, ungeeignete Ladegeräte sowie falsche Lade- oder Lagertemperaturen können die freiwillige Garantie ausschliessen, wenn dadurch der Defekt verursacht wurde.
Bei Aufblähung, ungewöhnlich starker Erwärmung, auffälligem Geruch oder sichtbarer Beschädigung darf der Akku nicht weiter geladen oder verwendet werden.
5. Garantiefall melden
Bei einem sicherheitsrelevanten oder möglicherweise schadensvergrössernden Defekt ist die Nutzung sofort einzustellen. Sende die Meldung an support@rydova.ch.
Nenne Bestellnummer, Modell und eine genaue Fehlerbeschreibung. Füge Fotos oder Videos gemäss Abschnitt 2 sowie gegebenenfalls die Seriennummer bei. Hilfreich sind auch der Zeitpunkt des ersten Auftretens und der aktuelle Kilometerstand. Teile mit, ob bereits Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen wurden.
6. Prüfung und Abwicklung
Rydova prüft jeden Fall individuell und kann zusätzliche Informationen oder eine Einsendung des Produkts verlangen. Nach bestätigtem Garantiefall erfolgt je nach Defekt eine angemessene Lösung, beispielsweise:
- Ersatzteillieferung
- Reparaturanleitung
- Reparatur nach Einsendung
- Austausch des Produkts
- Gutschrift oder Erstattung, wenn Reparatur oder Austausch nicht sinnvoll möglich sind
Die konkrete Lösung richtet sich nach Art des Defekts, technischer Machbarkeit und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
7. Kosten
Die freiwillige Garantie wird während beider Jahre über Rydova abgewickelt. Vor kostenpflichtigen Massnahmen wird der Käufer informiert. Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, werden allfällige Prüf-, Versand- oder Reparaturkosten nur nach entsprechender Information beziehungsweise Vereinbarung verrechnet.
8. Garantiefrist nach Reparatur oder Austausch
Eine Reparatur oder der Austausch einzelner Teile startet die ursprüngliche Garantiefrist grundsätzlich nicht neu. Massgebend bleibt das ursprüngliche Lieferdatum, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
9. Missbrauch
Bei nachweislich falschen Angaben, manipulierten Nachweisen oder absichtlich verursachten Schäden kann eine freiwillige Garantieleistung abgelehnt werden. Rydova behält sich bei Betrugs- oder Missbrauchsfällen weitere rechtliche Schritte vor.
10. Kontakt
Rydova
Heiselstrasse 120
8155 Niederhasli
Schweiz
E-Mail: support@rydova.ch
Website: rydova.ch
Für Garantiefälle genügt eine E-Mail mit den oben genannten Angaben und Unterlagen. Telefonische Meldungen sind nicht erforderlich.